Redebeitrag von Markus Lind zum Antrag der FDP zu Änderungen an der Stützmauer Bahnhofstraße:
Sehr geehrter Herr Stadtverordnetenvorsteher,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,
sehr geehrte Gäste,
der Antrag der FDP-Fraktion kommt aus unserer Sicht zu spät. Dies hätte bereits vor Jahren im Zuge des architektonischen Wettbewerbs bzw. vor der Vergabe der Bauleistungen geklärt werden müssen.
Grundsätzlich hat der Auftraggeber das Recht, das Bausoll, also die vergebene Bauleistung, jederzeit zu ändern, z. B. im Rahmen der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB). Der Auftragnehmer muss dies dann umsetzen. In diesem Stadium des Baus birgt dies jedoch verschiedene Risiken.
Diese wären:
- Ist die geplante Änderung, nämlich die Natursteinverkleidung der Wand, mit dem Wettbewerbsergebnis zu vereinbaren?
- Wirken sich die geplanten Maßnahmen auf die Baustatik aus? Sind gegebenenfalls Planungsänderungen erforderlich, die mit Baubehinderungen, Baustillstand und Bauzeitverlängerungen einhergehen?
- Sind Auswirkungen auf die technischen Regelwerke, insbesondere die ZTV-ING, die ZTV Kunstbauwerke sowie die DIN 1076 „Ingenieurbauwerke im Zuge von Straßen und Wegen“, zu befürchten? Sind somit Änderungen der Ausführungsplanung und Statik erforderlich?
- Aufgrund der geänderten Bauausführung wird es zu einem oder mehreren Nachträgen kommen. Da diese im schlimmsten Fall nicht als nachträgliche Leistungen anzusehen sind, kann es passieren, dass ein Angebot ohne Berücksichtigung der Urkalkulation zur Baumaßnahme abgegeben wird. Dies würde eine freie Preisgestaltung ohne Berücksichtigung der bauvertraglichen Grundlagen ermöglichen.
- Sind bauzeitliche Folgen wie z. B. Behinderungen, Baustillstand, Bauzeitverlängerungen usw. zu erwarten?
- Im negativsten Fall würde es aufgrund der geänderten Bauausführung zu einer Bauzeitverlängerung kommen, die dann einen baubetrieblichen Nachtrag nach sich ziehen würde.
- Wie steht der Zuschussgeber Land Hessen dazu? Kann durch die Änderung der Bauausführung gegebenenfalls ein Verlust der Förderung entstehen?
Aus dem Sachstand heraus könnten zwei besonders negative Folgen für die Stadt Kronberg entstehen:
- Verlust der Förderung durch das Land Hessen
- Zusätzliche Baukosten für technische Baunachträge und baubetriebliche Nachträge, die schnell einen sechs- bis siebenstelligen Betrag erreichen können.
Wir freuen uns über Rückmeldungen zu diesen und allen anderen Themen!
