Im Hinblick auf die zukünftige finanzielle Entwicklung der Stadt Kronberg sieht die UBG in der Ergänzung der Gewerbegebiete „Am Auernberg“ und „Am Kronberger Hang“ einen wichtigen Beitrag zur nachhaltigen Sicherung eines ausgeglichenen städtischen Haushalts durch Steigerung der Gewerbesteuereinnahmen. Gleichzeitig begrüßt die UBG, dass der Magistrat in seinen Bebauungsplanentwürfen die beschlossene Rahmenplanung nicht ausgereizt hat. Stattdessen wurde bei den Planungen moderat mit den zur Verfügung stehenden Flächen umgangen. Beispiel „Am Auernberg“: Dort hat der Magistrat fast die Hälfte der möglichen Bebauungsflächen nicht beplant, wodurch dort der aktuelle Zustand weitestgehend erhalten bleibt. Die Eingriffe beschränken sich auf einen Streifen entlang der Straße „Am Auernberg“ der nur 50% des möglichen Rahmengebiets in Anspruch nimmt. Ähnliches gilt für die Anordnung der Baukörper und Ausnutzung der Flächen in beiden Bebauungsplangebieten.
Der UBG ist es wichtig, dass bei den Planungen vor allem die Belange der Grünplanung, des naturschutzrechtlichen Ausgleichs, der Oberflächenwasserbewirtschaftung mit der Vermeidung von Wasserbelastungen durch Schadstoffe und ein angemessener Straßenbau Berücksichtigung erhalten.
Im Einzelnen möchten wir die Eingriffe in Natur und Landschaft durch neue Streuobstwiesen ausgleichen, um diesen prägenden Teil der Kulturlandschaft unserer Heimat zu erhalten. Die Ableitung des Oberflächenwassers von Straßen- und Bauflächen in die Kanäle (Mischwasser) und Zuführung der Kläranlagen möchten wir vermeiden. Aus unserer Sicht sollte - wie heute auch gesetzlich üblich - z.B. über Mulden-Rigolen-Systeme das Oberflächenwasser aufgefangen, gereinigt, gedrosselt und der natürlichen Vorflut wie z.B. Bächen zugeführt werden. Diese Maßnahmen entlasten die bestehenden Kläranlagen und verhindern kostspielige Erweiterungen. In diesem Zusammenhang ist uns auch wichtig, den Einsatz von Bioziden an den Baukörpern z.B. in Farben zu unterbinden. Das Bundesumweltministerium hat hier zahlreiche Vorschläge zur Vermeidung von Biozidbelastungen gemacht.
Ein weiterer wichtiger Punkt ist die zusätzliche Verkehrsbelastung der Verkehrsknotenpunkte in Kronberg Süd. Da der Magistrat den jetzt schon stark überlasteten Knoten Am Schanzenfeld/Westerbachstraße nicht in seine Planungen aufgenommen hat, haben wir gebeten, das Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan zu erweitern. Schon heute ist die Situation hier zu manchen Tageszeiten unbefriedigend. Man braucht teilweise eine halbe Stunde, um von der Straße „Am Schanzenfeld“ in die Westerbachstraße zum REWE Markt und zu den anliegenden Firmen ein- und auszufahren.
Die UBG möchte sich beim Magistrat bedanken, dass in der letzten Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung und Umwelt (ASU) am 24.02.2026 für die beiden Gewerbegebiete Visualisierungen der möglichen Bebauung aufgezeigt wurden. Wie einer aktuellen Pressemeldung (Kronberger Bote vom 26.02.2026) zu entnehmen ist, scheint dies einer politischen Fraktion trotz Anwesenheit im ASU entgangen zu sein.
Die Erweiterung der Gewerbegebiete muss also mit dem notwendigen Augenmaß und der erforderlichen Beachtung der Details erfolgen. Unter diesen Voraussetzungen kann es gelingen, Kronberg als grüne Stadt zu erhalten und gleichzeitig dafür Sorge zu tragen, dass durch höhere Gewerbesteuereinnahmen Investitionen in wichtige Zukunftsprojekte ermöglicht werden. Pauschale Kürzungsvorgaben, mit denen kein nachhaltiger und konkreter Plan für den städtischen Haushalt verfolgt wird, wie sie aber trotzdem zuletzt in der Stadtverordnetenversammlung beschlossen wurden, gehören dann hoffentlich der Vergangenheit an.
Wer Lust hat die UBG bei ihrer ehrenamtlichen Arbeit zu unterstützen oder mehr über sie
und ihre Kandidaten für die Kommunalwahl am 15.03. erfahren möchte, kann gerne Kontakt aufnehmen.
