Der Magistrat hat in der letzten Sitzungsrunde eine Anpassung der bisher gültigen
Stellplatzsatzung erstellt. Dies war ein Auftrag der Stadtverordnetenversammlung. Diese
Anpassung soll bis Ende des Jahres in den zuständigen Gremien beraten und nach
Möglichkeit beschlossen werden. Eine Neuerung ist hierbei die Einteilung der Stadtgebiete in
sogenannte Zonen, die vor allem in den alten Ortskernen einen verringerten Stellplatzbedarf
als sonst im Stadtgebiet üblich vorsehen. Darüber hinaus werden auch Planungsziele für die
Beschaffenheit der Oberflächen der Stellplätze festgelegt.
Der UBG reichen die Zonierungen für den reduzierten Stellplatzbedarf im Ortskern
Schönberg nicht aus. Aufgrund der Eigenart der Bestandsbebauung und räumlichen
Möglichkeiten für das Errichten von Stellplätzen vor allem bei zukünftigen
Nutzungsänderungen, soll die im Entwurf der Verwaltung bestehende Zone 2 ausgeweitet
werden. Nach Vorstellung der UBG ist diese Zone auf die Bereiche Friedrichstraße, von der
Margarethenstraße bis zur Bushaltestelle „Viktoriaschule“ sowie auf die Straßen Wiesenau,
Klosterstraße und Margarethenstraße auszuweiten.
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