UBG bringt Änderungsantrag zu Stellplatzsatzung ein

Der Magistrat hat in der letzten Sitzungsrunde eine Anpassung der bisher gültigen 
Stellplatzsatzung erstellt. Dies war ein Auftrag der Stadtverordnetenversammlung. Diese
Anpassung soll bis Ende des Jahres in den zuständigen Gremien beraten und nach 
Möglichkeit beschlossen werden. Eine Neuerung ist hierbei die Einteilung der Stadtgebiete in 
sogenannte Zonen, die vor allem in den alten Ortskernen einen verringerten Stellplatzbedarf 
als sonst im Stadtgebiet üblich vorsehen. Darüber hinaus werden auch Planungsziele für die 
Beschaffenheit der Oberflächen der Stellplätze festgelegt.
Der UBG reichen die Zonierungen für den reduzierten Stellplatzbedarf im Ortskern 
Schönberg nicht aus. Aufgrund der Eigenart der Bestandsbebauung und räumlichen 
Möglichkeiten für das Errichten von Stellplätzen vor allem bei zukünftigen 
Nutzungsänderungen, soll die im Entwurf der Verwaltung bestehende Zone 2 ausgeweitet 
werden. Nach Vorstellung der UBG ist diese Zone auf die Bereiche Friedrichstraße, von der 
Margarethenstraße bis zur Bushaltestelle „Viktoriaschule“ sowie auf die Straßen Wiesenau, 
Klosterstraße und Margarethenstraße auszuweiten.

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2024_11_PM_Änderungsantrag Stellplatzsatzung_der_UBG
2024_11_PM_Änderungsantrag Stellplatzsat
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